Archive for the ‘Anwalt’ Category

Schwarz oder Weiß – Werner Tomanek und 5.000 Euro

5. Mai 2011

(Wien, im Mai 2011) Es ist ein kleiner Beitrag zur Verbesserung der Welt. 5.000 Euro. Ein Handgeld für den Anwaltsstand. Gewissermassen. Trinkgeld für Neureiche. Ein paar zusammengerollte Scheine in den Strapsen der Huren im juristischen Gewerbe. Nur 5.000 Euro. Es fällt niemandem auf. Portogeld für fortgesetzte Imagepflege.

Werner Tomanek rühmt sich stets damit, dass er „aus kleinen Verhältnissen“ kommt. Stimmt. Aus Ottakring, ein Vorort von Wien. Dort sind – das muss man offen sagen – die Proleten zu Hause. Ausländische Proleten. Leute, die nicht gut Deutsch können, es auch sicher nicht lernen, dafür gerne zulangen. Leute, die ihre Welt leben und die Welt Wiens nicht kennen wollen. Leute, die sich dadurch immer benachteiligt fühlen. Der Anwalt Werner Tomanek fühlt sich dort als Einäugiger unter Blinden. Als großer Seher und großer Rechtsgelehrter. Der Magistertitel gibt ihm die Lizenz zum Fürsprechen und Vertreten vor Gericht. Das nutzt er weidlich aus. Die Türken, die Jugos, die Albaner sind sein Geschäft. Denn sie sind die Unterdrückten. So sehen sie es zumindest.

Der Autor dieser Zeilen kommt auch aus kleinen Verhältnissen. Sein Vater war Webmeister, aber immerhin Angestellter im Schichtdienst (Dreier-Schicht). Die Mutter arbeitete auch in dieser Weberei. Es ist dort nie schön gewesen. Ölig, staubig, die Maschinen sehr laut. Das Verdienst: Ein Lohn ohne Gehalt. Kleine Verhältnnisse führen dazu, dass man Unregelmäßigkeiten erkennen lernt. Es gibt Leute, die bauen sich mit eigenen Händen ein Haus und warten vier Jahre auf den Einzug. Der Nachbar holt den Architekten und stellt das Haus in vier Monaten hin. Die Verhältnisse, aus denen der Autor dieser Zeilen kommt, zählen zur ersten Klasse, die die zweite Klasse ist.

Der Vater sah das auch so: Deshalb wurde er Angestelltenbetriebsrat in einem Unternehmen mit 400 Mitarbeitern und handelte zehn Jahre lang Tarifverträge in Wien für 300.000 österreichische Beschäftigte der Textilbranche mit 13 Kollegen aus. In den 14er-Runden saßen sich 14 Unternehmer und 14 Gewerkschafter gegenüber. Hier die Geldsäcke, dort die, die den Geldsäcken die Geldsäcke nähten.

Werner Tomanek, das wurde errechnet, verdient – zum heutigen Stand – 43,46 Mal so viel im Jahr wie der Autor dieser Zeilen. Weil das so ist, muss man offen die Frage stellen, was im österreichischen System falsch läuft. Einen Anfang kann man damit machen: Zahlt Werner Tomanek auch seine Steuern? Im Großen und Ganzen und im Kleinen.

5.000 Euro ohne Rechnung

Dazu ging an das Finanzamt Wien eine Anzeige, die hier gespiegelt wird. Es geht um 5.000 Euro. Hintergrund: Ein Mann aus Niederösterreich wurde, nachdem er in einem Zivilprozess 33.000 Euro rückerstattet bekommen hatte, sofort von Werner Tomaneks Laufburschen akquiriert und zum Bargeldeinsatz von 5.000 Euro in einer Pizzeria in der Neutorgasse überredet. Die Leistung war mehr als schmal: Ein Besuch in Korneuburg im Gericht zu einer Plauderei, genannt Akteneinsicht. Das war im Mai 2010.

Am Ende, am 19. Oktober 2010 war noch nicht mehr Leistung erbracht. Das Mandat wurde gekündigt. 5.000 Euro waren im Einsatz. Eine Rechnung blieb aus. Ein Leistungsverzeichnis blieb aus. 5.000 Euro im Rauchfang. Die Frage ist, ob das auch für das Finanzamt gilt. Es wurde am 10. November 2010 ein Brief geschrieben, der hier nachzulesen ist:

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Marcus J. Oswald
Blaulicht und Graulicht – Das Online Magazin
http://www.wienextra.wordpress.com
Schulz-Strassnitzki Gasse 7/14
AT-1090 Wien

Finanzamt Wien
Radezkystraße 2
1030 Wien

10. November 2010

betrifft: Anzeige

Sehr geehrte Damen und Herren!
Sehr geehrtes Finanzamt!

Ich zeige ein Finanzdelikt an, das mir bekannt wurde.

Ich hatte am 19. Oktober 2010 um 19 Uhr abend ein Treffen mit einem gewissen Herrn Alfred Pöchacker aus Ybbsitz im Café Rundfunk in Wien.

Herr Pöchacker rief mich an diesem Tag an und ersuchte um das Treffen. Im Caféhaus am Wiener Alsergrund schilderte er mir, dass er am Nachmittag dieses Tages das Mandat bei seinem Anwalt Mag. Werner TOMANEK gekündigt hatte.

Herr Pöchacker begann im Mai 2010 über einen von Werner Tomaneks Zuträgern (Vermittler) namens Wolfgang KADAR ein Mandat bei Mag. Werner TOMANEK. Das verfolgte das Ziel, dass ein Strafverfahren am Landesgericht Korneuburg, das damals gegen Pöchacker in Schwebe war, zur Einstellung gebracht wird.

Am 19. Oktober 2010 beendete Pöchacker das Mandat von sich aus. Das Verfahren ist laut Wissensstand aber noch nicht eingestellt. Er war einmal mit dem Anwalt im Gericht in einem Akt nachschauen, mehr geschah nicht.

Ich fragte ihn am 19. Oktober 2010: „Und, was ist mit den 5.000 Euro, die Du ihm gezahlt hast? Hat er Dir ein Leistungsverzeichnis gegeben und etwas zurückgezahlt? Hast Du insgesamt für Deine Zahlung eine Rechnung bekommen?“ Pöchacker verneint. Er bestätigte aber noch einmal im Gespräch, dass er ihm 5.000 Euro angezahlt hat. Er beendete das Mandat auch deswegen, weil im Internet Rechnungen von Werner Tomanek bekannt wurden, die bis zu 18.000 Euro ausmachen und Alfred Pöchacker befürchtete, dass das Engagement des Werner TOMANEK sehr bald noch mehr koste. Wie immer das sei.

In der gegenständlichen Anzeige geht es darum, dass sich laut Anzeiger zwei Personen strafbar machten:

  • 1. Anwalt Werner TOMANEK, der im Mai 2010 den Betrag von 5.000 Euro als Akonto bezogen hat, der nach Beendigung des Mandats am 19. Oktober 2010 dafür keine Rechnung ausgestellt hat.
  • 2. Auftraggeber Alfred Pöchacker, der den Anwalt zur Steuerhinterziehung geradezu einlädt.

Ich zeige das hiermit an, da bei einem Anwalt hohe Umsatzzahlen vorliegen und Steuerhinterziehung nicht geduldet werden kann. Das Gespräch zwischen mir und Alfred Pöchacker hat am 19. Oktober 2010 nachweislich stattgefunden, es dauerte ungefähr zwei Stunden im Café Rundfunk. Es endete gegen 20 Uhr 30.

Ein dritter hat von der Schwarzzahlung vermutlich partizipiert: Wolfgang KADAR aus Gänserndorf, der für Werner Tomanek Aufträge keilt und das gewiss nicht unentgeltlich tut. Er trat damals an Alfred Pöchacker in Ybbsitz heran und vermittelte ihn zum „besten Anwalt Wiens“, so Kadar. Der bullige Kadar (Gewichtheberstatur) gehört zur Riege der „Zuträger“ des Anwalts Werner TOMANEK.

Ich weiß nur eines: Bei einer Gerichtsverhandlung am LG Graz (4. Mai 2010) sagte Werner TOMANEK aus, dass er 2009 in Summe „93 Häftlinge am Landesgericht Wien parallel als Klienten betreute“. Ich war selbst in Graz im Publikum und schrieb das mit.

Misst man einen Häftling im Grauen Haus mit 5.000 Euro (TOMANEK macht nichts unter 5.000 Euro – von ihm stammt der Satz „Mit einem Tausender kann man mir nur von der Ferne zuwinken.“), dann machte der Anwalt TOMANEK allein am Landesgericht Wien (Graues Haus) und im Jahr 2009 Euro 465.000 Euro Umsatz.

Geht man ferner davon aus, dass er 2009 weitere 20 „Freifüßler“ als Klienten hatte (solche auf freiem Fuß), die noch einmal je 5.000 Euro Umsatz pro Person einbringen (was bei ihm sehr tief gegriffen ist, mir ist ein Klient bekannt, der 20.000 Anzahlung tätigte), kommt man – gerechnet auf 2009 – noch einmal auf 100.000 Euro Umsatz.

Sein zu versteuernder Umsatz müsste also 2009 in Summe mindestens 565.000 Euro ausgemacht haben. Denn die „93 Häftlinge“ sind gerichtsbekannt (Aussage vor dem Strafgericht Graz, 4. Mai 2010).

Das nur am Rande.

Gegenständlich geht es in der Anzeige darum, dass Herr Alfred Pöchacker, Alte Poststraße 25, 3341 Ybbsitz (selbständig, WKÖ Niederösterreich) im Mai 2010 bei Mag. Werner TOMANEK, Neutorgasse 13, 1010 Wien 5.000 Euro angezahlt hat und bei Vertragskündigung am 19. Oktober 2010 KEINE Rechnung erhalten hat.

Aus diesem Grund wird eine Untersuchung angeregt.

Mit freundlichen Grüßen
Marcus J. Oswald

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Eine Antwort des Amtes blieb bis heute aus. Aber das Finanzamt beantwortet auch keine Briefe. Im Übrigen: Peter Pacult wurde heute, 5. Mai 2011 als Trainer des RB Leipzig angelobt. Ein Fussballverein, zu dem Peter Pacult im Beisein des Anwalts Werner Tomanek am 21. April 2011 noch felsenfest in einer Pizzeria sagte: Es hat keine Gespräche mit Red Bull Leipzig gegeben. Hoch lebe der Wiener Schmäh. Nur beim Geld sollte sich der Schmäh aufhören.

Marcus J. Oswald (Ressort: Anwalt)

Nackerbatzerl und Teamgeist

14. April 2011

Das Nackerbatzerl im Zivilrecht klagt für Peter Pacult Rapid: Werner Tomanek. (Foto: Österreich 13. April 2011, S. 31, Source: Archiv)

(Wien, im April 2011) Bei den meisten Anwälten reicht es für das großen Graecum nicht. Daher zieren oft lateinische Sprüche die Webseiten. Schon in Dachau zierte eine Inschrift das Tor: Arbeit macht Frei. Dieser Satz wurde allerdings 2009 gestohlen. Der Dieb verurteilt. Er wollte es in Schweden in der Neonazi-Szene teuer weiterverkaufen.

Seine Haut teuer weiterverkaufen will auch Olympe Werner Tomanek. Der Burschenschafter ist dick im Geschäft mit der Klientel im Landesgericht Wien. Schon seit Jahr und Tag ist er mit Peter Pacult dick im Bandl. Heurigenbesuche, gemeinsame Autofahrten und wechselseitige Beratung brachten den Anti-Kicker Tomanek zu Rapid. Dort sieht er einen Klientenstamm, der nie abreißt, weil deren Anhänger laufend mit dem Strafrecht in Berührung kommen.

Werner Tomanek sagte bei seinem eigenen Strafprozess am 4. Mai 2010 im Landesgericht Graz in seiner Beschuldigteneinvernahme: „Frau Rat, im Zivilrecht bin ich ein Nackerbatzerl.“ Richtig, das ist nicht seine Stärke. Wurscht. Einem Korneuburger Mandanten gegenüber sagte er einmal: „Mit einem Tausender kann man mir nur vor der Ferne zuwinken.“ Recht so.

Viele Tausender von Geschasstem in Aussicht

Peter Pacult hatte ein Jahressalär bei Rapid von 350.000 Euro. Das sind einige Tausender. Bei Rapid war er vier Jahre. Das sind viele Tausender zum Zuwinken. Genau gesagt: 1.400 Tausender. So viel verdiente er beim Fussballclub, bis er am 12. April 2011 fristlos geschasst wurde. Weil er bei einem Döblinger Heurigen saß, am Tisch mit Dietrich Mateschitz. Das wurde vereinfacht gesagt als Vertrauens- und dann Vertragsbruch ausgelegt.

Da Pacult und Tomanek gut miteinander sind, also wie man in Wien sagt, Hawara, vertritt nun der Anwalt, der in seinem eigenen Prozess sagt „im Zivilrecht bin ich ein Nackerpatzerl“ den Peter Pacult zivilrechtlich. Hauptsach‘, die Tausender gehen diesem nicht aus. Das Inkasso macht bei den Tomaneks seine Frau, die sich nach dem Freispruch des Gatten und einer Auszahlung der Versicherung Wiener Städtische nach dem Wohnungsbrand in der Höhe von 280.000 Euro auf einen Satz in Stockerau 70 Paar Schuhe gekauft hat. Man gönnt sich ja sonst nichts. Versace (Thomas Urbalek) hat damals geschwiegen. Im Prozess und danach. Es war abgemacht, dass Versace 50.000 Euro im Jahr von Werner Tomanek bekommt, damit es ihm danach nicht schlecht geht. Wären für vier Jahre Haft 200.000 Euro. Allein die erste Teilzahlung soll, hört man aus der JA Hirtenberg, bisher ausgeblieben sein. Das sorgt für Missstimmung. Was für ein Außenauftritt des Anwalts.

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Die Anwälte rund um Johannes Bügler nennen sich Teamanwälte. Ein Logo haben sie auch. (Foto: Logo)

Spricht man über Außenauftritte von Anwälten, kann man die Wiener Kanzlei Bügler erwähnen. Sie nennen sich „Teamanwälte“. Auf der Webseite läuft eine Endlosmusik, die handelnden Personen bewegen sich sogar. Im Bildlogo fehlt nicht: Der altgriechische oder lateinische Kampfspruch. Man gibt sich modern aus Tradition, im Geist des Musketier-Teams. Alle für Einen, einer für Alle. Das Firmenlogo sieht aus wie eine Polizeimarke. Auch das Personal präsentiert sich wie Edelcops, also mit Schneid.

Der Teamgeist soll bei dieser Mannschaft im Vordergrund stehen. Nur manchmal leistet sich der Teamführer Ausritte. Nachzulesen im Pressespiegel, Eintrag „Kronen Zeitung“, 7. Oktober 2007: „Anwalt Johannes Bügler: Das ist eine richtungsweisende Entscheidung – denn alle biologischen Väter können sich brausen gehen. Vater ist man in einer solch heiklen Sache erst, wenn’s durch ein Gerichtsurteil bestätigt wird.“

Es wird jetzt nicht klar, was er damit meinte. Wahrscheinlich war er durch den eigenen Gerichtssieg so berauscht, dass er sich zu dem Spruch hinreissen ließ: „Denn alle biologischen Väter können sich brausen gehen.“ Im gegenständlichen Fall vögelte die Kindmutter mit zwei Männern und der Nicht-Ehemann war der Vater. Er wurde mit Zustimmung des Ehemanns „Besuchsvater“. Solange, bis er das Geheimnis brach. Dann wurde er vor die Tür gesetzt. Das Ehepaar nahm sich einen Anwalt und der triumphierte: „Alle biologischen Väter können sich brausen gehen.“

Verbaler Ausrutscher des Spielführers 2007

Das war freilich 2007. Heute, 2011 gibt es sowohl in Deutschland und Österreich die Aufwertung des biologischen, ledigen Vaters, die durch Väterrechte-Initativen in den Vordergrund gearbeitet wurden. Heute kann sich der OGH mit dem väterfeindlichen Spruch – um in der Sprache des Doktor Bügler zu reden – „brausen gehen“, weil es sowohl im Fall Horst Zaunegger vs. Germany als auch im Fall Gerald Sporer vs. Austria zwei einschlägigste Urteile des EGMR nach Art 14 und Art 8 EMRK gibt, die leider höherwertig sind als Einzelmeinungen des lokalen OGH. Mit der bald kommenden Obsorge-Novelle werden letzte Fehler im Familienrechtssystem endgültig bereinigt. Weil es „zum Brausen“ war.

Dennoch: Trotz des Ausrutschers in der Wortwahl ist das Team Bügler ein Anwaltsgespann, das zumindest eine interessante Webseite hat, auf die hier einmal hingewiesen wird. So soll es sein: Musikalisch, bildreich, mit Inhalten. Staubfrei.

www.buegler.at

Marcus J. Oswald (Ressort: Anwalt)

Anwalt Ralph Kilches mit Anzeige gegen Marcus J. Oswald gescheitert

12. Januar 2011

(Wien, im Jänner 2011) Der Kassasturz zum vergangenen Jahr ergab, dass der Herausgeber des Blaulicht und Graulicht-Verbundes in Summe drei Mal angezeigt wurde. Davon wurde eine Anzeige eingestellt, zwei sind noch offen. Im Jahr davor (2009) wurde der Herausgeber der mittlerweile 37 Webseiten des B&G-Verbundes zwei Mal angezeigt und beide wurden eingestellt. Im Jahr davor (2008) war nur eine Anzeige, diese wurde strafgerichtlich ausverhandelt und endete im Freispruch. Im Jahr davor (2007) war ebenso nur eine Anzeige, diese wurde strafgerichtlich ausverhandelt und endete im Freispruch.

Es wurde der Wunsch an den Herausgeber der Blaulicht-Seiten herangetragen, mehr wie Julian Assange zu agieren und mehr Akten vorzuzeigen, wie das früher auch der Fall war. Diesem Wunsch wird entsprochen. Vor allem zu den eingestellten Anzeigen und zu jenen, die zum Freispruch führten, ist es im Sinne der Hygiene wichtig, dass man auch die Akten vorzeigt. Dazu werden in der nächsten Zeit neue Portale eingerichtet (danke für alle Akten!). Konkret die Vorschau: Jede Person, die den Herausgeber anzeigte und einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzte, bekommt eine Einzelwebseite, auf die dann – das alleinige Thema der Seite – der Akt „nachbehandelt“ wird. Vor allem wird er in voller Pracht gezeigt. Vielfach erkennt man die Seilschaften, innerhalb derer im Justizbetrieb agiert wird, erst mit dem Vorzeigen des Aktes.

Zwei Drittel der Österreicher finden Wikileaks in Ordnung

Einer Umfrage zufolge können sich 60 von 100 Österreicher mit der Gangart von Wikileaks anfreunden und heißen die Methode und die Inhalte gut. (Auch wenn alles englisch ist.)

Freilich ist Wikileaks nur Hochdiplomatie und Geopolitik, das, ehrliches Bekenntnis, den Einzelnen wenig betrifft. Man muss wieder mehr auf das Einzelne losgehen und fokussieren. Da gibt es viel zu tun.

Die letzte eingestellte Anzeige aus 2010 war eine vom Wiener Junganwalt Ralph Kilches. Er will nicht, dass man Junganwalt schreibt. Er kann sich brausen gehen, diesem Wunsch wird nicht entsprochen. Es wird Junganwalt geschrieben, solange er gegen Webseiten vorgeht wie ein Anfänger. Er spielt den Großzensor. Doch er wird sehen, dass ihm keine Richter helfen, keine Staatsanwälte. Es ist eine Sache zwischen dem Herausgeber und ihm. Ganz ohne Hausbesuch. Ganz ohne Drohung. Leak it!

Wenn ein Anwalt keine Berichte wünscht, dankt man für die Einladung und berichtet

Er untersagte 2010 zuerst, dass man über zwei Gerichtsereignisse berichtet. Eines fand unter Anwesenheit des Herausgebers im Bezirksgericht Favoriten statt. Er wurde von Martin Reicher auf überhöhtes Honorar geklagt. Der Herausgeber hörte sich die Sache an und schrieb darüber. Der Herr Anwalt, ein ganz Hoheitlicher, verbat sich Berichte zu laufenden Verfahren. Er hat von Pressefreiheit, Informationsfreiheit, Meinungsfreiheit offenbar noch wenig gehört. Zumindest kann er nichts damit anfangen. Er klagte jeden Beistrich, jedes Wort, hysterisch, ungelassen, ungehalten. Dann fand er einen Richter, der tatsächlich behauptete – gegen ihn wurde danach Strafanzeige erstattet – dass das Ereignis, über das berichtet wurde, „zu klein“ (!) sei, dass man darüber berichten dürfte. Richtig: Es war eine bezirksgerichtliche Verhandlung, 90 Minuten lang. Falsch: Wir leben nicht in einer „Herr Rat hin, Frau Rat her“-Richterdiktatur. Es gibt in Österreich die europäische Rechtssprechung, die den Nachteil hat, dass sie für kleinere Medien unerreichbar bleibt, und diese sieht vor, dass man auch über kleine Dinge berichten darf. Der Herausgeber ging jedoch nicht in Berufung, da er sich mit hysterischen Vorwürfen nicht auseinandersetzt. Auch nicht mit richterlichen Unterstützern, die der Anwalt aus dem Hut zauberte. Natürlich Jungrichter am Handelsgericht, die aus dem Kommentarbuch abschmieren, aber den Kopf nicht für eine größere Perspektive einsetzen. Visionslos. Denn dafür haben sie keine Zeit. Zu viele Akten am Tisch. Die Qualität der heimischen Rechtssprechung (2010 ff.): Medienfeindlich wie noch nie. (Solche Praktiken bei Gerichten jedoch erzeugten erst Leakingportale, was Richter nicht bedenken.)

Der Herausgeber machte es damals im März 2010 ganz einfach so: Er steckte den Richterbeschluss in den Reisswolf. Und er stellte den Beitrag wieder ein. Dann ließ der Junganwalt Ralph Kilches die gesamte Webseite (Domain) löschen. Grund: Er will keine Berichte über sich im Internet lesen, die von Gerichtsniederlagen handeln. Etwa: Er zeigte den Gänserndorfer Christian Schwab an, die Anzeige wurde eingestellt. Er klagte den Gänserndorfer Christian Schwab auf Honorar in Höhe von 4.000 Euro und verlor. Der Anwalt ging in Berufung in Korneuburg. Er verlor wieder. Über alles das wurde in knappen Zügen berichtet.

Russische Methode: Strafanzeige mit Einweisungsantrag!

Dann startete der Anwalt seine Anzeige auch gegen den Herausgeber. Obwohl er kein ausgewiesener Strafrechtler ist, traute er sich drüber: Er schrieb eine Anzeige, hängte einen „Einweisungsantrag“ (!) nach Unterbringungsgesetz gegen den Herausgeber bei. Der Junganwalt (34) lehnte sich sehr weit hinaus. Ralph Kilches legte die Artikelausdrucke in einem dicken Beilagenkonvolut der Strafanzeige gegen Marcus J. Oswald bei. Doch das Landesgericht Wien fand die Gerichtsberichte informativ. Mit klarem Kopf geschrieben, auf jeden Fall interessant. Nicht lauwarm (Anwälte erwarten sich immer die verlogene „Herr Rat, Frau Rat, schönen Tach noch“-Rhetorik), sondern mit Impact und Pinselstrich. Natürlich wurde inhärent auch Kritik am Berufsklägerstand verpackt, wie ja auch am Chirurgenstand stets Kritik geübt werden muss, wenn diese nur schneiden, schneiden, schneiden wollen, weil es die hohen Honorare bringt, obgleich es auch andere Wege der Heilung eines Konfliktes gäbe (Stichwort: Alternativmedizin).

Oswald heißt Oswald, nicht Hauke oder Barisic: Solche Leute anderer Mentalität lassen sich nicht von Schneebrunzern papierln. Im Milieu redet man anders. Der Herausgeber, milieuaffin, nicht aber vom Milieuadel, ließ hingegen – stets der rechtstreue Pragmatiker und biedere Schleimer – alles über sich ergehen: Im März 2010 ließ der Junganwalt eine gesamte Großwebseite (Domain) wegen eines Beitrages von 968, der ihm nicht gefiel, löschen. Polizeivorführung wurde an einem Sonntag vormittag inszeniert. Dann dreieinhalbstunden Einvernahme, weil es sich ein Junganwalt aus der Steiermark in den Schädel setzt. Weitere Emaildrohungen folgten durch ihn, dass man es ja in Zukunft unterlasse, über ihn zu schreiben – er wurde daraufhin vorausschauend nach Nötigung angezeigt, dazu sein Anwalt, der ihn ideologisch unterstützt. Grund: Man kann nie wissen, was noch zu berichten ist. Unterlassungserklärungen in die Zukunft gibt es nicht. Es ist das Berufsrisiko des Hochhonorar-Menschen (allgemein), wie es jeder Anwalt ist, dass er Privatsphäre schlagartig verliert, wenn er zu viel verdient. (Das ist zum Beispiel der Grund, warum Sehrgutverdiener dann „von selbst“ die Öffentlichkeit suchen, weil sie ahnen, dass sie ab einer gewissen Einkommensstufe nur so das Medienheft in der Hand haben und steuern können; Beispiele Ainedter; Tomanek, der 2009 nach Kurzrechung des Journals 565.000 Euro einnahm.)

Hohes Gut gegen biederes Privatinteresse eines Anwalts

Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Zu hoch, dass es am Altar der Anzugträger und schicken Anwälte geopfert werden darf, die ihre Eigeninteressen vertreten („im Stillen verdienen“). Der Krieg um die Presse- und Informationfreiheit ist ein Krieg dann, wenn andere andere Ansichten haben und meinen, sie brauchen sich nicht mit dem Thema auseinandersetzen, weil sie ohnehin immer Recht bekommen oder am Recht sitzen. Siehe: Wikileaks und die USA. Die zementierte Botschaft: Presse- und Informationsfreiheit bleibt ein stärkeres Rechtsgut als biedere Partikularinteressen. Und noch eine Botschaft: Die Berufskläger, die sagen, „mein Beruf ist es zu klagen“ (Zitat: Anwältin Astrid Wagner) sind wie Chirurgen, die immer schneiden wollen und ignorieren, dass es auch andere Methoden gibt.

Im folgenden die Einstellung der Anzeige durch Ralph Kilches gegen Marcus J. Oswald: Er ist ein Anwalt, der schon in jungen Jahren die harte Linie gewählt hat: zahlreiche Klagen mit eigenen Klienten oder Feldzüge mit Feinden. Er ist im Austeilen unglaublich stark. Ihm geht es nicht um Werte, ihm geht es um die Marie. Er ist einer, der auch vor dem Mittel der Strafanzeige („Fortführung“ kostet ab 1. Jänner 2011 90 Euro Gerichtsgebühr) nicht zurückscheut. Ein ganz Guter also. Das wäre nicht schlecht. Schlecht ist nur, wenn die Anzeige eingestellt wird. Dann ist er nämlich als Dilletant blamiert. Wenn ein Anwalt einen Nicht-Anwalt anzeigt, muss es der Sniperschuss sein, der zu langer Haft führt und kein Schuss aus der Schrotflinte, wo alle Kugeln daneben gehen. Er hat sich blamiert: Als einer, der nicht einmal in einem Fortführungsantrag etwas in der Hand hat. Als einer, der es nicht einmal zustande bringt, den Herausgeber dieser Seiten vor Gericht zu bekommen. Oder in Haft. Oder in die Anstalt. Er hat es leider nicht geschafft. Schwach, sehr schwach. Und nun: Wer den Schaden hat, hat den Spott.

Leak it: Anzeige durch Ralph Kilches gegen Marcus J. Oswald: Eingestellt. (pdf, 415 kb)

Marcus J. Oswald (Ressort: Anwalt)

Werner Tomaneks Facebook-Freunde – Darunter ein Richter am Landesgericht Wien

13. Mai 2010

Werner Tomanek multimedial wie immer: Diesmal nicht auf ATV, in News und Kronen Zeitung gleichzeitig. Sondern auf Facebook. Er hat 47 Freunde (Status: 13. Mai 2010). Darunter ein Strafrichter am Landesgericht Wien. (Screen: Redaktion Blaulicht und Graulicht)

(Wien, im Mai 2010) Facebook ist in aller Munde. Auch Werner Tomanek hat eine Facebook-Seite. Er hat derzeit 47 Facebook-Freunde. Darunter befindet sich auch ein Richter.

Hier die gesamte Liste der Friends (alphabetisch sortiert nach Vornamen):

Amanda Mandy Harter
Andreas Minki Schuster
Barbara Jausner
Barbara Kulhanek
Beatrix Stifter
Christian Wobornik
Cintia Gallai
Dejan Trifunovic
Ewald Brunner
Fritz Schneider
Georg Olschak
Gerhard Hauke
Gina LaFemme
Hans Ecker
Herbert Margl
Janina Supersusi Lebiszczak
Jeff Jefferson
Jürgen Kleppich
Katrin Sturm
Manuela Dorn
Marcella Micelli
Margit Haas
Markus Tober
Marlene Brandstetter
Martina Holzmann
Michael Jausner
Michael Kellerer
Michael Quester Cassida
Michelle Vipqueen-Arce Slavik
Murat Topal
Nadine Wildner
Nana Tomanek
Nika Niki
Nino Convalexius
Paul Hlawata
Peter Pokorny
Robert Kovar
Simona Katzlinger
Sophie Tomanek
Stream-it Musikverlag
Susanne Zacke
Tiberius Wien
Tom Sarkis (Jetlag Intl)
Tom Turbos Weilinger
Ute Stürgkh
Werner Dickinger
Wolfgang Hottowy

Georg Olschak, im bürgerlichen Beruf Strafrichter am Landesgericht Wien. Privat und im Internet Facebook-Freund von Verteidiger Werner Tomanek. (Status 13. Mai 2010, B&G)

Mag. Georg Olaschak wurde etwa 1992 Untersuchungsrichter am Landesgericht Wien, damals noch mit Vollbart. Seit Anfang 2000 ist er Strafrichter am Landesgericht Wien.

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Zum Facebook Auftritt Werner Tomanek

Marcus J. Oswald (Ressort: Anwalt)