Rapid-Fussball-Fans bald zum Vorwurf des Landfriedensbruchs vor Gericht

Bosse des Rapid Wien Fanclubs Ultras in Wien vor Gericht.

(Wien, im August 2011) Der Mai ist kein gutes Datum für Rapid-Anhänger. Daher beschäftigen zwei Vorfälle aus einem Mai die Justiz. Am 21. Mai 2009 wollten Rapid-Anhänger die Konkurrenten der Austria, die von einem Auswärtsspiel in Linz mit der Westbahn heimgereist kamen, „abholen“. Dieser Fall ist nun schlüsselfertig für das Landesgericht Wien.

Vom 22. Mai 2011 wird auf jeden Fall Neues dazu kommen: Ein „Platzsturm“ vor laufenden TV-Kameras im Spiel gegen Austria Wien. Diese Sache ist aber noch lange nicht abgeschlossen und kommt irgendwann 2013 vor Gericht.

Aktion vom Westbahnhof, 21. Mai 2009

Im Oktober 2011 kommen 93 Personen aus dem Rapid-Sektor ins Landesgericht. In den Medien geistern – auf Grund dessen privat guter Kontakte in die Zeitung Österreich – stets Gerüchte, dass allein der Wiener Verteidiger Werner Tomanek „alle 93“ vertritt. Tomanek hat zwar von Fussball wenig Ahnung, schwarwenzelte aber im Umfeld des Peter Pacult auch bei Rapid stets im VIP Club herum, um zu Klienten zu kommen. Fakt ist: Tomanek vertritt keineswegs „alle 93“: Das wäre rechtlich auch nicht möglich, da es nach der Strafprozessordnung ein Mehrvertretungsgebot gibt, das einem Anwalt untersagt, mehr als drei Personen in ein und demselben Strafverfahren zu vertreten.

Die Angeklagten von Westbahnhof, die diesem Journal namentlich bekannt sind, sind unten gelistet. Es sind Rapid-Fans, die nach mehreren Paragrafen angeklagt sind: §§ 83 Abs 1 ff, 125 ff, 269 Abs 1, 274 Abs 1, 2 u.a. StGB. Auf deutsch erfasst es diese Themenkreise: Körperverletzung, Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Landfriedensbruch.

Der § 274 kommt selten vor Gericht. 2004 standen 13 Rapid-Fans wegen eines Platzsturmes nach diesem Paragrafen vor Gericht. Beim Westbahnhof-Fall aus Mai 2009 verließen die Rapid-Anhänger den Rahmen des Spielfeldes und sahen den Westbahnhof als Kampfzone für ihren Konflikt mit den gegnerischen Austria-Fans.

171 Rapid-Fans sollen am Bahnhof auf die aus Linz kommenden Austria-Anhänger gewartet haben, so die 78 Seiten lange Anklage. Zwei der anfänglich 16 Polizeibeamten sollen verletzt worden sein. Der Sachschaden bei der ÖBB soll geringe 6.500 Euro betragen. 93 Angeklagte wurden in die Liste aufgenommen.

Der § 274 (Landfriedensbruch) entsteht durch die „Zusammenrottung von Personengruppen“, die die Absicht verfolgen, den „öffentlichen Frieden“ aus dem Gleichgewicht zu bringen. Führende Teilnahme, also Teilnahme in führender, aufstachelnder Position steht mit bis zu drei Jahren Haft unter Strafe. Die Menschenmenge muss mehr als 100 Personen umfassen.

Der Rapid Fan Club „Ultra“, der derzeit rund 500 Mitglieder zählt, hat Support für den Prozess wie bei einem Bundesliga-Spiel angekündigt.

Unter den Angeklagten befindet sich der Chef der „Ultras“, nämlich Oliver Wolfgang Pohle.

1. Oliver Wolfgang Pohle (Capo der „Ultras Block West 1988“)
2. Martin Wildner
3. Kevin Christopher Carsten Castka
4. Christoph Neundlinger
5. Jakub Czyz
6. Robert Reithofer
7. Thomas Ring
8. Lukas Stöger
9. Manuel Günther
10. Alexander Prechtl
11. Siegfried Singer
12. Manuel Neppl
13. Florian Unger
14. Raffael Jasinski
15. Thomas Christoph Rothböck
16. Sascha Peter Schuster
17. Walter Rehberger
18. Dietmar Mair
19. Michael Benedek
20. Bogdan Bubalo
21. Benjamin Frederick Hatz
22. Roland Holeis
23. Robert Strempfl
24. Manuel Lilak
25. Marco Konrad Rakowitz
26. Gerhard Josef Franz Kutschy
27. Max Patrick Gödl
28. Robert Brekalo
29. Mario Wittek
30. Christoph Spirek
31. Gerhard Bartl
32. Bernd Brückl

Die Anwälte der Rapid Wien

Folgende Anwälte sind involviert (nach Stand heute, 5. August 2011): Einige Angeklagte haben nur einen Pflichtverteidiger (Armenanwalt). Die unten genannten Anwälte sind Wahlverteidiger der prominentesten Angeklagten aus der Rapid-Capo-Szene. Ein Verfahren über den langen Zeitraum von mehr als 30 Verhandlungstagen kostet jedem Anklagten auf Schöffenprozessebene – was es ist – mindestens 30.000 Euro pro Mann und Nase. Wenngleich durch die Mehrfachvertretungen die Herrn Starverteidiger natürlich „mit dem Preis entgegen kommen“.

Mag. Nikolaus Rosenbauer vertritt Ultras Block West 1988-Chef Oliver Wolfgang Pohle.
Dr. Johannes Pepelnik vertritt Martin Wildner.
Mag. Roland Friis vertritt Christoph Neundlinger, Manuel Neppl und Florian Unger.
Ex-Kanzleipartner von Dieter Böhmdorfer, Dr. Franz Pechmann vertritt Jakub Czyz, Robert Brekalo und Mario Wittek.
Mag. Werner Tomanek vertritt Siegfried Singer, Raffael Jasinski und Walter Rehberger.
Mag. Johannes Schmidt vertritt Roland Holeis.
Dr. Rudolf Mayer vertritt Robert Strempel und Manuel Lilak.
Mag. Hubert Hohenberger vertritt Gerhard Josef Franz Kutschy.
Dr. Helge Dozecal vertritt Max Patrick Gödl.

Es sind (bis zu) 37 Verhandlungstage geplant. Das ist Zukunftsmusik. Da es am Landesgericht Wien immer darauf ankommt, wieviele Zeugen tatsächlich erscheinen. Und wieviele fernbleiben. Auf diese wird dann nach einmal Nachhaken stets verzichtet. Meist verkürzen sich Lang-Prozesse dadurch gegen Ende erheblich.

Diese 26 Verhandlungstage, die „Blaulicht und Graulicht“ vorliegen, sind bereits fixiert:

+++

Prozess gegen Rapid-Fans rund um die Gruppe „Ultras“, Tatort Westbahnhof, Tatzeit 22. Mai 2009:

  • Landesgericht Wien, Landesgerichtssstraße 11, 1082 Wien.
    3. Oktober 2011, 9 Uhr 00, Großer Schwurgerichtsssaal. § 83 ff StGB (Körperverletzung), §§ 125 ff (Sachbeschädigung), 269 Abs 1 (Widerstand gegen die Staatsgewalt), 274 Abs 1 und 2 (Landfriedensbruch), u.a.
    Geschäftszahl: 143 Hv 92/10p
    Richterin: Mag. Martina FRANK
    Angeklagte: 93 Stück (siehe oben Liste der 32 wichtigsten)
    PBV: ÖBB (Sachschaden), Polizei (Personenschaden).
    Prozessdauer voraussichtlich: 37 Tage.

Bekannte Prozesstage (die ersten 26 Prozesstage):

  • 3. Oktober 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
  • 4. Oktober 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
  • 6. Oktober 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
  • 7. Oktober 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
  • 10. Oktober 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
  • 11. Oktober 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
  • 13. Oktober 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
  • 24. Oktober 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
  • 25. Oktober 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
  • 4. November 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
  • 7. November 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
  • 8. November 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
  • 11. November 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
  • 14. November 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
  • 15. November 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
  • 16. November 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
  • 19. Dezember 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
  • 20. Dezember 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
  • 21. Dezember 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
  • 9. Jänner 2012 (9 Uhr bis 16 Uhr)
  • 10. Jänner 2012 (9 Uhr bis 16 Uhr)
  • 12. Jänner 2012 (9 Uhr bis 16 Uhr)
  • 13. Jänner 2012 (9 Uhr bis 16 Uhr)
  • 23. Jänner 2012 (9 Uhr bis 16 Uhr)
  • 24. Jänner 2012 (9 Uhr bis 16 Uhr)
  • 26. Jänner 2012 (9 Uhr bis 16 Uhr)

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Alle Angeklagten sehen sich nicht schuldig im Sinne der Anklage. Doch Achtung: Es sind Anwälte darunter, die im Ruf des „Geständnisanwalts“ stehen. Rudolf Mayers Kanzlei (er selber und sein Partner Winkler) betont in Strafprozessen am Landesgericht Wien immer, dass man „für Geständnisse“ im Sinne der Verfahrensökonomie „bekannt ist“: Fast verwendet man es als „Trademark“. Natürlich kommt am Ende ein mildes Strafmaß heraus, doch Geständnis ist Geständnis und Kniefall vor der Exekutive.

Andere Anwälte wie Roland Friis sind bekannt dafür, dass sie mit präziser Akten- und Verfahrenskenntnis eben kein Geständnisanwalt sind und harter Gegner für Staatsanwälte, die einen Luftballon steigen lassen wollen und alle in einen Topf werfen.

Es wird also sehr unterschiedlich ausgehen. Es wird viele Freisprüche geben und Beweisschwierigkeiten wie immer bei einem Massentumult. Da es ein „strittiges Verfahren“ ist, gibt es die lange Verfahrensdauer. Das ist auch einer der Tricks am Strafgericht: Der Richter macht ab Beginn schmackhaft, doch ein Geständnis abzulegen, damit der Prozess kurz wird (und nicht viel kostet). Ein weiteres Druckmittel ist bei Strafprozessen die U-Haft. Dieses Mittel der staatlichen Erpressung des Bürgers wurde im „Westbahnhof-Fall“ jedoch nicht angewandt.

Der Prozess wird im Großen Schwurgerichtssaal abgewickelt, der 150 Sitzplätze umfasst, weil dort Platz ist, nicht wegen der Schwere der Vorwürfe. Formal läuft der Prozess nach Jugendstrafgesetz (JGG), da einige Mitwirkende noch nicht das Erwachsenenalter erreicht haben.

Hauptangeklagter ist Ultras-Boss Oliver Wolfgang Pohle, der eine offene Vorstrafe von 12 Monaten bedingt hat – eben nach Landfriedensbruch – und der von der Staatsanwaltschaft Wien trotzdem nicht nach Tatbegehung oder Wiederholungsgefahr in U-Haft genommen wurde, obwohl er vermutlich jedes Wochenende im Stadion und damit am Ort des Geschehens steht.

Marcus J. Oswald (Ressort: Prozesse, LG Wien)

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23 Antworten to “Rapid-Fussball-Fans bald zum Vorwurf des Landfriedensbruchs vor Gericht”

  1. wienerblut1 Says:

    die name hier zu veröffentlichen ist illegal und das wird euch viel geld kosten.schande über euch es schweine.

  2. 1312 Says:

    ihr wixer löscht die namen ! Österreich wird immer schlimmer

    1312

  3. 1312 Says:

    Löscht die Daten, wie krank seid Ihr eigentlich?!

    1312

  4. 1312 Says:

    ihr huren löscht die namen !! was soll der scheiß ? seits noch ganz dicht hoff ihr verreckt bald und das elendig !

  5. unfassbar Says:

    Interessante Rechtsauslegung, so einen öffentlichen Rufmord begeht hierzulande sonst eigentlich nur die Bildzeitung. Aber in Österreich ist sich ein unabhängiger Justitzblog halt für nix zu schade. Hoffentlich erwirken die Betroffenen eine saftige Unterlassungsklage.

    Wie ist eigentlich die Kneipe des Verantwortlichen so? Wäre ich Wiener würd ich da vielleicht mal auf ein Bierchen vorbeischauen und fragen, was dieser Mist eigentlich soll?

    Informationswebseite von: Marcus J. Oswald. Alle Rechte vorbehalten.

    Stammlokal ist:
    JBO (Gassenlokal „Trafik“ während der Öffnungszeiten)
    Glasergasse 18
    1090 Wien

    Kritik, Anmerkungen und Einladungen ausschließlich per Email an: marcusjoswald@live.at.

    Grüße aus Piefkeland 😉

  6. wien Says:

    Gerechtigkeit siegt!
    fick die polizei, fick den staat, lang lebe rapid und seine begleiter!

  7. Lord Justice Taylor Says:

    Geschieht euch vollkommen recht, Ultrasgesindel, ihr seid die Totengräber des Fußballs und der Fankultur, an den Pranger mit euch.

  8. ultras Says:

    Lord Justice Taylor. du kommerzler schwein.reis ned zu viel das maul auf.

  9. Thomas Huber Says:

    Sehr gut, dass diese sogenannten Fans auch einmal an den Pranger gestellt werden. Die brauchen wir im Hanappi nicht.
    GWG

  10. rapidler Says:

    Diese Bonsaiausgaben von Berufsverbrechern wie – Grasser, Elsner, Scheuch, Mensdorff – Puilly und Konsorten, werden nicht verfogt bzw,bekommen noch Haftentschädigung, diverse Neger und andere die unser Sozialsystem mit Billigung der linken und türkischen Bazillen ausnützen, dürfen unter dem Titel Asyl alle jugendlichen rauschgiftsüchtig machen, das macht nichts – ein paar ehrliche, aufrichtige treue Fans eines Fußballklubs sollten sich wegen Landfriedensbruchs verantworten – wir benötigen wieder einen Herrn, der die korrupten Huren ordentlich aufmischt.

  11. flyfisher Says:

    Eigentlich siehts für mich aus als würde der feine Herr Oswald
    die o. g. für seinen für seine seit langer Zeit andauernde
    Auseinandersetzung gegen Hrn. Tomanek absichtlich an
    den Pranger stellen!

  12. Paul Grabhammer Says:

    Leute, die Blogeinträge hier sind das tiefste Level! Echt peinlich.
    Bin weder Rapidler noch Austrianer, noch sonst was, aber mal im ernst: Wenn die Halbstarken eins auf Superprolo machen und dann sagen „sie wollten Farbe zeigen“ und danach im Gerichtssaal ihre Visagen hinter Ordner verstecken…dann sagt das eigentlich schon mal viel!! Wenn man am Tag A zur Sache steht, sollte man das auch am Tag Z.

  13. alf Says:

    @Paul:
    Du sprichst auf das Niveau der Vorposter an, schreibst aber in einer ähnlichen Art und Weise…
    Die Aufregung mancher kann ich verstehen und teile diese, da das Posten der vollständigen Namen hier schlicht eine Frechheit ist und teilweise auch gefährlich (das warum lassen wir mal…).
    Das Anprangern hat Methode und geht mal wieder nur in eine Richtung. Bitte nicht falsch verstehen, ich bin ganz klar GEGEN das, was die Jungs da am Westbahnhof angerichtet haben. Fakt jedoch ist, dass auch Austrianer Sachbeschädigung begangen haben, auch Austrianer haben mit Leuchtkörpern und Bengalen geschossen und auch Austrianer haben Polizisten verletzt. Angeklagt ist nur eine Seite und ich würde gerne wissen warum! Was ist das für ein Rechtsstaat, der sich aussucht wen er belangt und wen nicht, obwohl von ALLEN Gesetze gebrochen worden sind.
    Entweder alle, oder keinen und nicht nach dem Motto, was ist gerade populärer…

  14. vcxv Says:

    was haben sie angerichtet? 6500 euro sachschaden für einen bahnhof der eh abgerissen wurde?

    beziehungsweise sollte man sich mal überlegen welche leute hier vor gericht stehen, nicht die vermummten des westbahnhofes sondern die unvermummente, die „täter“ wurden sowieso nie gefasst, lediglich sündenböcke. und die aussage mit tag A und Z ist größter Bullshit. Warum sollte man sich sein Privatleben aufgrund von Mediengeilheit zerstören lassen? der Prozess sollte meiner Meinung nach unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

    und dieser Blog hier ist die größte Frechheit ! ein Recht auf „Privatsphäre“ hat ein jeder der oben genannten Personen, aber ja wichst euch ruhig einen darauf ab. Wer ohne Sünde ist soll den ersten Stein werfen 😉

    die meisten von euch sind doch sowieso nur Moralapostel, die sich selbst den Heiligenschein aufsetzen

    @alf, fakt ist dass du als Fussballfan egal wie fanatisch du es auslebst, IMMER der arsch sein wirst, wer schon mal einer solchen Gerichtsverhandlung war wird wissen, dass es relativ egal ist wie es wirklich abgelaufen ist, weil 99% der Richter, Staatsanwälte oder Polizisten ihre eigene Meinung haben und SUBJEKTIV handeln. „ich glaube eher an die unschuld einer hure, als an die Gerechtigkeit der Justiz“

    mich würde intressieren welchen Teufel den Herrn geritten hat hier diese Namen zu veröffentlichen.

  15. alf Says:

    @vcxv:
    Ein Anwalt selbst hat mir mal gesagt: „Wer Gerechtigkeit sucht, findet diese sicher nicht in einem Gerichtssaal.“
    Dass man als Fussballfan, der im jeweiligen Sektor des Stadions sitzt, sofort und automatisch als Gefahr eingestuft wird, ist schon lange ein trauriger Fakt. Was mich jedoch bei der Geschichte stört, ist die mediale Ausschlachtung und vor allem die selektive Anprangerung!

    Algemein möchte ich anmerken, dass Schaden nun mal entstanden ist. Aber erstens ist es lächerlich den so zu bewerten, als ob das repariert werden musste (war nun mal Abrisszone…) und zweitens sind da ZWEI Gruppen aufeinander getroffen und nur eine hat die Sachbeschädigung begangen und Polizisten verletzt?

  16. vcxv Says:

    wenn man nur als gefahr eingestuft würde, wäre es ja gut. es ging bei mir von beleidigungen der mutter (im beisein von ihr) bis hin zu sprüchen a la „wenn vo eich wer krepiert, warats eh leiwand“ genauso hab ich schon polizisten erlebt die spass hatten mim schlagstock auf kinder, frauen, „normale“ sowie „fanatische“ fans hinzuschlagen.

    mediales ausschlachten ist hier doch schon standart geworden, derstandard ist meiner meinung nach eine zeitung die relativ gut berichtet, von der österreich oder heute, etc. brauch ich gar nicht reden, die es nichtmal schafft fangruppen richtig zu recherchieren bzw. 3 tage braucht um zu erkennen das der herr mit glatze beim platzsturm „anscheinend“ grieche is.

    warum da nix kommt? ich kann es mir persönlich nur so erklären das rapid hier die „täter“rolle zugespielt wird, und austria die „opfer“rolle.

    punkto justiz, man lernt schon in der studieneingangsphase bei jus,an der wu etc. das gerechtigkeit nicht unbedingt etwas mit dem „recht“ zu tun haben muss. und solange vor gericht die stimme eines polizisten „mehr“ zählt als die eines normalbürgers, wird sich auch nichts ändern !

    und ganz ehrlich !

    landfriedensbruch = gummiparagraph, lächerlich
    schwere sachbeschädigung = abrisszone, lächerlich
    schwere körperverletzung oder versuchte etc.: als ob ein vollmontierter polizist ernsthafte verletzungen davonträgt 😉 da gibts genug meinungen von polizeijuristen , die bestätigten es handle sich um ein „aua aua“ und schon is es was weiß ich was…

  17. sinok alar Says:

    an die justiz , polizei und das BMI : wir vergessen nicht , wir vergeben nicht …. erwartet uns .

    freiheit für rapid

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  21. Manfred Bberterer Says:

    Warum wird geduldet?:

    Oe:
    Der 3. Nationalrats-praesident Martin Graf (FPOe) ist noch immer im Amt.
    Er gehoert der Burschenschaft Olympia an, die Kontakte zu Rechtsextremen
    hat.

    Burschenschaften durchbrechen das Gewaltmonopol des Staates, diskriminieren,
    verfuehren zu Alkoholexzessen (mit Coabhaengigkeiten), beschleunigen mit
    ihrer Fechterei die Ausbreitung von Aids …

    Die Winters und Westenthaler sind noch immer im Nationalrat.
    B. Rosenkranz durfte sich fuer das Bundespraesidentenamt bewerben.

    FPOe-chef Strache jubelte ueber den Erfolg von Jobbik.
    http://www.nachrichten.at/nachrichten/meinung/kommentar/Kommentar;art13612,808780:
    „… Das Mitglied der schlagenden Verbindung „Vandalia“ hatte von
    Jugend an Kontakte zu Rechtsextremisten. …“

    !! Wahlslogan sowohl von NPD als auch FPOe: „Die soziale Heimatpartei“. !!
    Und Frankreich (Le Pen) und Niederlande (Geert Wilders) und die „Wahren
    Finnen“ und Norwegen („Fortschritts“partei) und …

  22. leci123 slot online Says:

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  23. fun88 Says:

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    Rapid-Fussball-Fans bald zum Vorwurf des Landfriedensbruchs vor Gericht | Blaulicht und Graulicht

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